Fischerbach ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg und gehört zum Ortenaukreis.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Freiburg                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Ortenaukreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1762 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
77716                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
07832                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Fischerbach – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
    14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
    14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
 
                         
                        
                            Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
                            
                                Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.