Flein ist eine Gemeinde im Landkreis Heilbronn im nördlichen Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
7230 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74223
Vorwahl
07131
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Flein
Gemeinde Flein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Im Baugebiet Neufeld Ost in Flein begannen die Erschließungsarbeiten im Juni 2023. Auf einer Fläche von 1,2 ha entstehen 21 Bauplätze, mit der Möglichkeit von bis zu 3 Wohneinheiten je Grundstück. Die Bauzeit der Erschließungsarbeiten ist auf knapp ein Jahr veranschlagt, und mit dem Hochbau soll ab Juli 2024 begonnen werden.
Zudem hat die Gemeinde Flein Bauplatzvergaberichtlinien beschlossen, die im März und Mai 2024 vom Gemeinderat bestätigt wurden. Diese Richtlinien regeln das transparente und diskriminierungsfreie Verfahren für die Vergabe von Baugrundstücken, mit Schwerpunkt auf soziale Integration, langfristige Sesshaftigkeit und die Förderung junger Familien sowie Fachkräfte.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.