Flintbek ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Kreis
                                
                                
Rendsburg-Eckernförde                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
7334 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
24220                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
04347                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
AnderEisenbahn, Christiansruh, Donnerhorst, Eiderheim, Flintbekerholz, Großflintbek, Grnhof, Heidkate, ImSee, Ketelsberg, Poggendiek, Schlagbaum, Stover, Streitberg, Voorde, AnderEisenbahn, Christiansruh, Donnerhorst, Eiderheim, Flintbekerholz, Großflintbek, Grünhof, Heidkate, ImSee, Ketelsberg, Poggendiek, Schlagbaum, Stover, Streitberg, Voorde                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Flintbek – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 
- Dienstag: 
- Mittwoch: 
- Donnerstag: 
- Freitag: 
- Samstag: 
- Sonntag: 
 
                        
                            Der Bebauungsplan Nr. 50 in Flintbek sieht die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers auf einer Fläche von etwa 12,5 ha am Ortsausgang Richtung Schönhorst/Preetz vor. Hier sollen bis zu 400 Wohneinheiten entstehen, включenos Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser. Ein siebenzugiger Kindergarten ist am Rande des Baugebietes geplant.
Der Erschließungsbeginn ist für Mitte 2024 geplant, mit dem Start der Hochbauten im Jahr 2025. Das Gebiet wird durch eine Kombination aus offenen Gräben und herkömmlicher Kanalisation entwässert, um das Oberflächenwasser abzuleiten.
Die Gemeinde hat ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben, um den durch die neue Bebauung entstehenden zusätzlichen Verkehr zu managen, der auf 1.400 bis 1.800 Fahrten pro Tag geschätzt wird. Ein Durchgangsverkehr durch das Baugebiet ist nicht vorgesehen, aber der ÖPNV, die Müllabfuhr, Feuerwehr und Krankenwagen sollen durch elektrisch absenkbare Poller zugelassen werden.
Die bestehenden Grünstrukturen und Knicks im Plangebiet sollen weitgehend erhalten bleiben, und naturnah gestaltete Ausgleichsflächen von 6 ha sind geplant.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
 
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.