Florstadt ist eine Stadt im hessischen Wetteraukreis.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Wetteraukreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
8798 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
61197                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
06035, 06041 (Nieder-Mockstadt)                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Wickstadt, Wickstadt                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Florstadt – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die Stadtverordnetenversammlung von Florstadt hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Westerweiterung Gewerbegebiet Im Unterfeld“ in Nieder-Mockstadt beschlossen. Dieser Plan betrifft den Bereich zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet und der Autobahn A 45 und soll vorwiegend der Ansiedlung kleiner und mittlerer Gewerbebetriebe dienen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 23/1, 24/1, 25/1, 26/1, 27/1 und 28/1 sowie eine Wegeparzelle.
Zusätzlich wurde beschlossen, das Verfahren auf Zulassung einer Abweichung von den Bestimmungen des Regionalplans Südhessen zu beantragen und den Antrag zur Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans für das betreffende Gebiet zu stellen. Die Öffentlichkeit und die Behörden sollen frühzeitig über die Planung informiert und zur Äußerung aufgefordert werden.
Ein weiterer Beschluss betraf die 3. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel, Im kleinen Feldchen“ in Nieder-Florstadt, der ohne Aussprache einstimmig beschlossen wurde.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
 
                         
                        
                            Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
                            
                                Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.