Florstadt ist eine Stadt im hessischen Wetteraukreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
8798 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
61197
Vorwahlen
06035, 06041 (Nieder-Mockstadt)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Wickstadt, Wickstadt
Gemeinde Florstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung von Florstadt hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Westerweiterung Gewerbegebiet Im Unterfeld“ in Nieder-Mockstadt beschlossen. Dieser Plan betrifft den Bereich zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet und der Autobahn A 45 und soll vorwiegend der Ansiedlung kleiner und mittlerer Gewerbebetriebe dienen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 23/1, 24/1, 25/1, 26/1, 27/1 und 28/1 sowie eine Wegeparzelle.
Zusätzlich wurde beschlossen, das Verfahren auf Zulassung einer Abweichung von den Bestimmungen des Regionalplans Südhessen zu beantragen und den Antrag zur Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans für das betreffende Gebiet zu stellen. Die Öffentlichkeit und die Behörden sollen frühzeitig über die Planung informiert und zur Äußerung aufgefordert werden.
Ein weiterer Beschluss betraf die 3. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel, Im kleinen Feldchen“ in Nieder-Florstadt, der ohne Aussprache einstimmig beschlossen wurde.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.