Frechen ist eine Stadt des Rheinischen Braunkohlereviers im Rhein-Erft-Kreis und grenzt westlich an Köln in Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Einwohner
52.155 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
50226
Vorwahl
02234
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Frechen sind mehrere Bebauungsprojekte im Gange:
- Ein neues Baugebiet in Habbelrath zwischen der Ammerstraße und dem Rekultivierungswald des ehemaligen Tagebaus Frechen wird entwickelt. RWE Power wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 mit der Erschließung beginnen und gleichzeitig die Vermarktung der Baugrundstücke starten. Geplant sind 120 Wohneinheiten und der Bau einer Kindertagesstätte sowie der Ausbau weiterer Grundschulplätze.
- Das Rhenania-Quartier auf dem ehemaligen Keramogelände entlang der Bonnstraße wird für über 100 Millionen Euro entwickelt. Abbrucharbeiten laufen planmäßig und der Baubeginn ist für 2026 geplant. Das Quartier soll 665 Wohnungen, eine Kindertagesstätte, eine Grundschule und gewerbliche Flächen umfassen.
- Die Stadt Frechen hat eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren für das Rhenania-Quartier gestartet, wo Bürger bis Ende September Stellungnahmen abgeben können.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.