Fredersdorf-Vogelsdorf ist eine Gemeinde im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Märkisch-Oderland
Einwohner
14.476 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15370
Vorwahl
033439
Adresse der Gemeinde
Website
Öffnungszeiten
Montag: Geschlossen
Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertreter von Fredersdorf-Vogelsdorf haben in ihrer Januar-Sitzung die Bauvoranfrage für sieben der insgesamt 29 geplanten Einfamilienhäuser im Plangebiet des Bebauungsplans BP 33 an der Akazienstraße abgelehnt. Die Ablehnung basiert auf der Begründung, dass das Vorhaben öffentliche Belange beeinträchtigt und die Zulässigkeit nach dem Baugesetzbuch nicht gegeben ist. Der Investor TAMAX ist enttäuscht und muss das Ergebnis juristisch bewerten. Der Bürgerbeirat Fredersdorf-Nord unterstützt die Pläne des Investors und kritisiert die Entscheidung der Gemeindevertreter.
Zudem gibt es Diskussionen über eine mögliche Umgehungsstraße in der Nachbargemeinde Neuenhagen, die über das Gebiet von Fredersdorf-Süd verlaufen und zu erhöhtem Verkehr und Lärm führen könnte. Die Gemeindevertreter von Fredersdorf-Vogelsdorf planen, sich in ihrer Februar-Sitzung zu diesem Thema zu positionieren, falls die Neuenhagener Gemeindevertretung die Umgehungsstraße nicht ablehnt.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.