Sie bildet zusammen mit Bad Reichenhall das gemeinsame Oberzentrum Bad Reichenhall/Freilassing. Freilassing, bis 1923 Salzburghofen, ist eine Stadt im oberbayerischen Landkreis Berchtesgadener Land
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Berchtesgadener Land
Einwohner
17.472 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83395
Vorwahl
08654
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aumhle, Brodhausen, Eham, Hagen, Hofham, Hub, Klebing, Lohen, Maulfurth, Obereichet, Perach, Sailen, Schaiding, Schiffmoning, Stetten, Untereichet, Wassermauth, Aumühle, Brodhausen, Eham, Hagen, Hofham, Hub, Klebing, Lohen, Maulfurth, Obereichet, Ödhof, Perach, Sailen, Schaiding, Schiffmoning, Stetten, Untereichet, Wassermauth
Gemeinde Freilassing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Freilassing hat kürzlich several Maßnahmen im Rahmen der Bebauungsplanung ergriffen:
- Der Bauausschuss hat eine Änderung des Bebauungsplans samt Veränderungssperre für den Bereich um das Areal an der Eichetstraße 6 auf den Weg gebracht, um die Planungen für ein Flüchtlings-Containerdorf zu verhindern.
- Es gibt einen Aufstellungsbeschluss und eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan „Gesundheitscampus Freilassing an der Vinzentiusstraße“, der die Entwicklung von Gemeinbedarfsflächen für Gesundheits-, Kranken- und Altenversorgung umfasst.
- Der Neubau der Berufsschule in Freilassing soll voraussichtlich Mitte 2024 endgültig beschlossen werden und ist Teil des Bebauungsplans »Bildungszentrum am Bahnhof«.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.