Der Ort entwickelte sich nach Eröffnung der Bahnstrecke München-Salzburg mit seinem großen Grenz- und Knotenbahnhof zur Eisenbahnerstadt und ist heute die wirtschaftsstärkste Kommune des Landkreises mit enger Verflechtung zur benachbarten österreichischen Landeshauptstadt Salzburg. Sie bildet zusammen mit Bad Reichenhall das gemeinsame Oberzentrum Bad Reichenhall/Freilassing
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Berchtesgadener Land
Einwohner
17.472 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83395
Vorwahl
08654
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aumhle, Brodhausen, Eham, Hagen, Hofham, Hub, Klebing, Lohen, Maulfurth, Obereichet, Perach, Sailen, Schaiding, Schiffmoning, Stetten, Untereichet, Wassermauth, Aumühle, Brodhausen, Eham, Hagen, Hofham, Hub, Klebing, Lohen, Maulfurth, Obereichet, Ödhof, Perach, Sailen, Schaiding, Schiffmoning, Stetten, Untereichet, Wassermauth
Gemeinde Freilassing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Freilassing hat kürzlich several Maßnahmen im Rahmen der Bebauungsplanung ergriffen:
- Der Bauausschuss hat eine Änderung des Bebauungsplans samt Veränderungssperre für den Bereich um das Areal an der Eichetstraße 6 auf den Weg gebracht, um die Planungen für ein Flüchtlings-Containerdorf zu verhindern.
- Es gibt einen Aufstellungsbeschluss und eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan „Gesundheitscampus Freilassing an der Vinzentiusstraße“, der die Entwicklung von Gemeinbedarfsflächen für Gesundheits-, Kranken- und Altenversorgung umfasst.
- Der Neubau der Berufsschule in Freilassing soll voraussichtlich Mitte 2024 endgültig beschlossen werden und ist Teil des Bebauungsplans »Bildungszentrum am Bahnhof«.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.