Freyung ist die Kreisstadt des Landkreises Freyung-Grafenau im Regierungsbezirk Niederbayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Freyung-Grafenau
Einwohner
7167 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94078
Vorwahlen
08551, 08558
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ahornöd, Bannholz, Freyung, Geyersberg, Grillaberg, Kaining, Leitenmhle, Linden, Oberndorf, Ort, Perlesöd, Pittersberg, Promau, Saußmhle, Schönbrunn, Solla, Speltenbach, Winkelbrunn, Ahornöd, Bannholz, Geyersberg, Grillaberg, Kaining, Leitenmühle, Linden, Oberndorf, Ort, Perlesöd, Pittersberg, Promau, Saußmühle, Schönbrunn, Solla, Speltenbach, Winkelbrunn
Gemeinde Freyung – Öffnungszeiten
- Montag:
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Die Stadt Freyung plant zwei neue Gewerbegebiete direkt an der B12 bei Freyung-Ort, mit einer Gesamtfläche von vier Hektar. Es sollen keine Lebensmittelgeschäfte und keine Geschäfte entstehen, die schon in der Innenstadt vertreten sind. Derzeit werden Gutachten erstellt, bevor über den Bebauungsplan im Stadtrat entschieden wird.
Ein großes Bauprojekt für Wohnungen im Rosenweg auf dem Zeides-Areal hat die nächste Hürde genommen, nachdem der Bebauungsplan behandelt wurde, trotz Kritik, dass das Projekt sich nicht gut in die kleinteilige Wohngegend einfüge.
Zudem entsteht im Ortsteil Linden ein PV-Park, aber dies betrifft nicht direkt den Bebauungsplan für Gewerbe- oder Wohngebiete.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.