Die Gemeinde liegt am Ostrand des ostfriesisch-oldenburgischen Geestrückens, von dem Ausläufer in die nordöstlich gelegene Marsch vorstoßen. Friedeburg ist eine Gemeinde und ein staatlich anerkannter Erholungsort im Landkreis Wittmund in Niedersachsen. Mit ihren 62 Einwohnern pro Quadratkilometer ist die Gemeinde sehr dünn besiedelt
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
10.269 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
26446, 26409Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
04465, 04948, 04453, 04468
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Amerika, Eibenhausen, Heidhörn, Hesel, Heselerfeld, Hissenhausen, Hohejohls, Moorstrich, Mnsterland, Riepen, Rußland, Stapelstein, Sdwendung, Tuchte, Amerika, Eibenhausen, Heidhörn, Hesel, Heselerfeld, Hissenhausen, Hohejohls, Moorstrich, Münsterland, Riepen, Rußland, Stapelstein, Südwendung, Tuchte
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.