Friesoythe (plattdeutsch: Aithe) ist eine Stadt und eine selbständige Gemeinde an der Soeste im Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen und gehört zum Oldenburger Münsterland
Bundesland
Landkreis
Einwohner
22.612 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26169
Vorwahlen
04491, 04405, 04493, 04496, 04497
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Barkentange, Ellerbrock, Heetberg, Knappe, Meeschen, Mehrenkamp, MittelstenThle, Pehmertange, Schillburg, Schlingshöhe, Schwaneburg, Schwaneburgermoor, Thlsfelde, VorderstenThle, Barkentange, Ellerbrock, Heetberg, Knappe, Meeschen, Mehrenkamp, MittelstenThüle, Pehmertange, Schillburg, Schlingshöhe, Schwaneburg, Schwaneburgermoor, Thülsfelde, VorderstenThüle
Gemeinde Friesoythe – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Friesoythe gibt es mehrere neuere Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Im Ortsteil Altenoythe wird das 5,1 Hektar große Baugebiet "In der Neuen Kämpe" entwickelt, mit etwa 50 Bauplätzen zwischen 585 und 750 Quadratmetern. Stein- und Schottergärten sollen hier verboten werden, und es sind drei öffentliche Grünflächen samt Regenrückhaltebecken geplant.
- Im Kernort Friesoythe steht das neue Wohnbaugebiet "Plaggenmatt" in Mehrenkamp kurz vor der Erschließung. Hier sollen rund 30 Grundstücke zwischen 600 und 750 Quadratmetern entstehen, erschlossen durch eine neue Planstraße und mit einem Regenrückhaltebecken nördlich des Lindenwegs.
- Es gibt keine direkten Neuerungen spezifisch für Friesoythe in den jüngsten Berichten, aber in der Nachbargemeinde Saterland (Ramsloh) sind umfangreiche Planungen für ein 45 Hektar großes Wohnbaugebiet im Gange, das jedoch nicht direkt Friesoythe betrifft.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.