Fritzlar ist eine Kleinstadt und ein wirtschaftliches Mittelzentrum im nordhessischen Schwalm-Eder-Kreis. Die Dom- und Kaiserstadt gilt als der Ort, an dem sowohl die Christianisierung Mittel- und Norddeutschlands (mit dem Fällen der Donareiche um 723 durch Bonifatius) als auch das mittelalterliche Deutsche Reich (mit der Wahl von Heinrich I
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Schwalm-Eder-Kreis
Einwohner
14.780 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34560
Vorwahlen
05622, 05683
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hirschkopf, Rothhelmshausen, Hirschkopf, Rothhelmshausen
Gemeinde Fritzlar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:30
- Dienstag: 08:00 - 16:30
- Mittwoch: 08:00 - 16:30
- Donnerstag: 08:00 - 16:30
- Freitag: 08:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Fritzlar sindSeveral neue Bebauungspläne und Verfahren hervorzuheben:
- Bebauungsplan Fritzlar Nr. 52 für das Gebiet „Pipprichsweg“ zur Errichtung von Tiny-Houses.
- Bebauungsplan Fritzlar Nr. 53 für das Gebiet „Hellenweg 9 und 9a“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fritzlar Nr. 46 „Am Hohlen Graben“ – Teilgebiet B / Allgemeines Wohngebiet (östlicher Teilbereich / Projekt „Green Village“) – Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.
- Änderung Nr. 10 des Flächennutzungsplanes der Stadt Fritzlar „Sonderbaufläche – Handwerklicher Schlacht- und Verarbeitungsbetrieb“ im Gebiet „Lindenhof“ in Fritzlar.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.