Fronreute ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg und gehört zum Landkreis Ravensburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
4960 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88273
Vorwahlen
07502, 07505
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Fronreute – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat den Bebauungsplanentwurf „Breite II“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 14.09.2021 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Entwurf auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen. Aufgrund der abgegebenen Stellungnahmen musste der Bebauungsplanentwurf überarbeitet und erneut auslegt werden.
Zudem wurden mehrere Bauvorhaben genehmigt, die teilweise von den Festsetzungen der bestehenden Bebauungspläne abweichen, wie der Umbau eines Einfamilienhauses in Biegenburg und der Neubau einer Werk- und Lagerhalle mit Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Brühl, für die Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt wurden.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.