Fronreute ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg und gehört zum Landkreis Ravensburg.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
4960 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
88273                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
07502, 07505                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Fronreute – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
    13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat den Bebauungsplanentwurf „Breite II“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 14.09.2021 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Entwurf auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen. Aufgrund der abgegebenen Stellungnahmen musste der Bebauungsplanentwurf überarbeitet und erneut auslegt werden.
Zudem wurden mehrere Bauvorhaben genehmigt, die teilweise von den Festsetzungen der bestehenden Bebauungspläne abweichen, wie der Umbau eines Einfamilienhauses in Biegenburg und der Neubau einer Werk- und Lagerhalle mit Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Brühl, für die Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt wurden.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
                            
                                Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
 
                         
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.