Fürstenau ist eine Stadt in der gleichnamigen Samtgemeinde Fürstenau im Landkreis Osnabrück in Niedersachsen.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
9621 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
49584                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
05901                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Achelbrock, Bedinghausen, GroßeHaar, Hagenbeck, Harpke, Hörsten, Holle, Hollenstede, KleinBokern, Kranenpool, Lonne, Lonnerbecke, Losekamp, Lütkeberge, Neuenstadt, Poggenort, Settrup, Sültemühle, Wegemühlen, Welperort                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Fürstenau – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:30
    14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:30
    14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:30
    14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:30
    14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Fürstenau umfassen folgende Punkte:
- Bauleitplanung der Gemeinde Berge: Bebauungsplan 20 Berge-Mitte (13.03.2024)
- Bebauungsplan 21 „Berge-Nord“ in Berge (25.04.2024)
- Bebauungsplan 22 „Sondergebiet Energiepark Berge-Nord“ in Berge (25.04.2024)
- Bebauungsplan 23 „Sondergebiet Energiepark Berge-Süd“ in Berge (25.04.2024)
- Bebauungsplan Nr. 9 „Erweiterung Baugebiet Plaggenesch“ in Grafeld (16.10.2024)
- Bebauungsplan Nr. 80 „Sondergebiet Utdrift Erweiterung“ der Stadt Fürstenau (28.06.2024)
- Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Sellberg“ – 1. Änderung der Stadt Fürstenau (09.06.2024)
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
                            
                                Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
 
                         
                        
                            Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.