Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Gangelt

Gangelt ist eine Gemeinde im nordrhein-westfälischen Kreis Heinsberg
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
12.946 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52538
Vorwahlen
02454, 02455
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenburg, Broichhoven, Brxgen, Buscherheide, Hastenrath, Kievelberg, Kreuzrath, Mindergangelt, Nachbarheid, Schmm, Vintelen, Altenburg, Broichhoven, Brüxgen, Buscherheide, Hastenrath, Kievelberg, Kreuzrath, Mindergangelt, Nachbarheid, Schümm, Vintelen
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00 Dienstag: 08:30 - 12:00 14:00 - 15:00 Mittwoch: 08:30 - 12:00 Donnerstag: 08:30 - 12:00 Freitag: 08:30 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
In Gangelt ist eine umfangreiche Wohnbauflächenentwicklung geplant. Circa 30.776 qm Bauland für 37 Einzelhäuser, 36 Doppelhaushälften und 2 Mehrfamilienhäuser sollen entstehen. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Gangelt sieht die Ausweisung von Wohnbauflächen nördlich der ehemaligen Bahntrasse vor, insbesondere im Bereich Sittarder Straße, Hastenrather Straße und Martin-May-Straße. Die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde beschlossen, um die aktuellen Entwicklungsziele der Gemeinde umzusetzen. Die Bevölkerung in Gangelt wächst stetig, und es besteht ein Bedarf an zusätzlichem Wohnraum, da die bestehenden Baugebiete fast vollständig in Anspruch genommen sind.

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

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Einfacher und qualifizierter Bebauungsplan

Es besteht kein gesetzlicher Zwang, in einem Bebauungsplan alle Regelungen zu treffen, die möglich wären. Damit die Bewertung von Bauprojekten die einzige Rechtsgrundlage für die Beurteilung von Bauprojekten darstellt, müssen jedoch mindestens vier Feststellungen getroffen werden:

  • Die Art der baulichen Nutzung

  • Das Maß der baulichen Nutzung

  • Die überbaubaren Grundstücksflächen

  • Die örtlichen Verkehrsflächen

Sind alle vier Mindestfestsetzungen getroffen, spricht man von einem „qualifizierten Bebauungsplan“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB, in dem die Zulässigkeit von dem Vorhaben abschließend geregelt ist. Die allermeisten Bebauungspläne fallen in diese Kategorie.

Wenn eine dieser vier Bedingungen nicht erfüllt ist, handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan. .

Ein einfacher und qualifizierter Entwicklungsplan durchläuft bei seiner Erstellung die gleichen Verfahrensschritte. Die Entscheidung für einen einfachen Bebauungsplan bedeutet nicht, dass das Verfahren in dem Sinne "vereinfacht" wird, dass Verfahrensschritte entfallen, wie bei einem vereinfachten Planänderungsverfahren.