Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Geisenfeld

Geisenfeld ist eine Stadt im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm und bildet mit der Gemeinde Ernsgaden die Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
11.569 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85290
Vorwahl
08452
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ainau, Brunn, Eichelberg, Einberg, Furthof, Gaden, Geisenfeldwinden, Gie߁bel, Holzleiten, Hornlohe, Kolmhof, Lindach, Moosmhle, Nötting, Obereulenthal, Obermettenbach, Oberzell, Parleiten, Ritterswörth, Rottenegg, Schafhof, Scheuerhof, Schillwitzhausen, Schillwitzried, Straßberg, Untereulenthal, Untermettenbach, Unterpindhart, Unterzell, Wasenstadt, Wettermhle, Zell, Ziegelstadel, Ainau, Brunn, Eichelberg, Einberg, Engelbrechtsmünster, Furthof, Gaden
Öffnungszeiten
Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag:
Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung vom 01.02.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 43 „Feilenmoos – 2. Änderung, Sondergebiet Kiesabbau, Recyclingkies, Betonwerk Reisinger“ in der Fassung vom 01.02.2024 als Satzung beschlossen.

Der Stadtrat hat am 10.08.2023 die Aufstellung eines Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan sowie die 53. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren für das Sondergebiet Solarpark Gaden beschlossen.

Mit Bescheid vom 26.09.2023 hat das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Sondergebiet Solarpark Engelbrechtsmünster III und die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Sondergebiet Solarpark Rottenegg genehmigt.

Der Bebauungsplan Nr. 108 „An der Hartacker Straße Ilmendorf“ zur Schaffung von neuen Wohnbauflächen wurde am 08.12.2022 beschlossen.

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

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Einfacher und qualifizierter Bebauungsplan

Es besteht kein gesetzlicher Zwang, in einem Bebauungsplan alle Regelungen zu treffen, die möglich wären. Damit die Bewertung von Bauprojekten die einzige Rechtsgrundlage für die Beurteilung von Bauprojekten darstellt, müssen jedoch mindestens vier Feststellungen getroffen werden:

  • Die Art der baulichen Nutzung

  • Das Maß der baulichen Nutzung

  • Die überbaubaren Grundstücksflächen

  • Die örtlichen Verkehrsflächen

Sind alle vier Mindestfestsetzungen getroffen, spricht man von einem „qualifizierten Bebauungsplan“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB, in dem die Zulässigkeit von dem Vorhaben abschließend geregelt ist. Die allermeisten Bebauungspläne fallen in diese Kategorie.

Wenn eine dieser vier Bedingungen nicht erfüllt ist, handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan. .

Ein einfacher und qualifizierter Entwicklungsplan durchläuft bei seiner Erstellung die gleichen Verfahrensschritte. Die Entscheidung für einen einfachen Bebauungsplan bedeutet nicht, dass das Verfahren in dem Sinne "vereinfacht" wird, dass Verfahrensschritte entfallen, wie bei einem vereinfachten Planänderungsverfahren.