Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Geisingen

Geisingen ist eine Stadt im Landkreis Tuttlingen in Baden-Württemberg
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
6347 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78187
Vorwahlen
07704, 07708
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag:
- Der Gemeinderat der Stadt Geisingen hat am 24.09.2024 den Bebauungsplan "In der Au – 2. Änderung" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen, um eine Gemeinbedarfsfläche in ein Gewerbegebiet umzuwandeln. Die Offenlage der Planunterlagen fand vom 03.10.2024 bis 04.11.2024 statt.

- Der Technische Ausschuss der Stadt Geisingen hat den Planentwurf zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften "Kleine Breite – 4. Änderung" gebilligt und beschlossen, diesen erneut zu veröffentlichen und auszulegen, um Auffälligkeiten zwischen den im bisherigen Bebauungsplan ausgewiesenen und den tatsächlichen Nutzungsinanspruchnahmen anzupassen.

- Im Bereich der Kirchtalstraße existiert aktuell kein Bebauungsplan, aber die Stadt Geisingen hat Pläne zur Nutzung von innerörtlichen Baulücken und leerstehenden Gebäuden, um weiteren Flächenverbrauch in freier Landschaft zu verhindern. Eine Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich "An Hängelen / Hinter Scheuren" wurde einstimmig beschlossen.

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:

  • GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
  • GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen

Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.

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Einfacher und qualifizierter Bebauungsplan

Es besteht kein gesetzlicher Zwang, in einem Bebauungsplan alle Regelungen zu treffen, die möglich wären. Damit die Bewertung von Bauprojekten die einzige Rechtsgrundlage für die Beurteilung von Bauprojekten darstellt, müssen jedoch mindestens vier Feststellungen getroffen werden:

  • Die Art der baulichen Nutzung

  • Das Maß der baulichen Nutzung

  • Die überbaubaren Grundstücksflächen

  • Die örtlichen Verkehrsflächen

Sind alle vier Mindestfestsetzungen getroffen, spricht man von einem „qualifizierten Bebauungsplan“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB, in dem die Zulässigkeit von dem Vorhaben abschließend geregelt ist. Die allermeisten Bebauungspläne fallen in diese Kategorie.

Wenn eine dieser vier Bedingungen nicht erfüllt ist, handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan. .

Ein einfacher und qualifizierter Entwicklungsplan durchläuft bei seiner Erstellung die gleichen Verfahrensschritte. Die Entscheidung für einen einfachen Bebauungsplan bedeutet nicht, dass das Verfahren in dem Sinne "vereinfacht" wird, dass Verfahrensschritte entfallen, wie bei einem vereinfachten Planänderungsverfahren.