Bebauungsplan24
Gerbstedt
Gerbstedt ist eine Kleinstadt im Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Landkreis
Mansfeld-Südharz
Einwohner
6881 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06347
Vorwahlen
03476, 034773, 034783
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Gerbstedt hat in seiner Sitzung am 16. April 2024 den Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Am Apfelborn" vom März 2024 gebilligt und ihn zur Veröffentlichung bestimmt. Der Entwurf wird vom 6. Mai 2024 bis zum 7. Juni 2024 öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht werden. Die Unterlagen sind online und in der Stadtverwaltung Gerbstedt einsehbar. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Es liegen umweltbezogene Informationen wie eine schalltechnische Untersuchung und ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vor.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
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Einfacher und qualifizierter Bebauungsplan
Es besteht kein gesetzlicher Zwang, in einem Bebauungsplan alle Regelungen zu treffen, die möglich wären. Damit die Bewertung von Bauprojekten die einzige Rechtsgrundlage für die Beurteilung von Bauprojekten darstellt, müssen jedoch mindestens vier Feststellungen getroffen werden:
-
Die Art der baulichen Nutzung
-
Das Maß der baulichen Nutzung
-
Die überbaubaren Grundstücksflächen
-
Die örtlichen Verkehrsflächen
Sind alle vier Mindestfestsetzungen getroffen, spricht man von einem „qualifizierten Bebauungsplan“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB, in dem die Zulässigkeit von dem Vorhaben abschließend geregelt ist. Die allermeisten Bebauungspläne fallen in diese Kategorie.
Wenn eine dieser vier Bedingungen nicht erfüllt ist, handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan. .
Ein einfacher und qualifizierter Entwicklungsplan durchläuft bei seiner Erstellung die gleichen Verfahrensschritte. Die Entscheidung für einen einfachen Bebauungsplan bedeutet nicht, dass das Verfahren in dem Sinne "vereinfacht" wird, dass Verfahrensschritte entfallen, wie bei einem vereinfachten Planänderungsverfahren.