Geretsried ist zudem ein Teil der Metropolregion München und mit ca. Geretsried ist die jüngste Stadt (seit Juli 1970) im oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Oberbayern                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Bad Tölz-Wolfratshausen                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
25.221 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
82538                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08171                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Buchberg, Einöde, Buchberg, Einöde                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Geretsried – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Der Stadtrat von Geretsried hat am 27. Februar 2024 einen ergänzenden Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 124 B für das Wohngebiet an der Banater Straße genehmigt. Dieser Beschluss umfasst eine Fortschreibung der Planung, eine stärkere ökologische Ausrichtung der Außenwohnbereiche und Änderungen im Bereich der Energieerzeugung, mit einem Anteil von mindestens 80% regenerativen Energiequellen.
Das Projekt OPUS.G integriert innovative Elemente wie Fassadenbegrünungen und Retentionsdächer, und es sind rund 450 Bäume plus Sträucher und Stauden geplant. Der Bau des ersten Bauabschnitts, Silva, schreitet zügig voran und soll im Frühjahr 2025 bezugsfertig sein.
Das Quartier wird als autofreies Gebiet entwickelt und umfasst 770 Wohnungen, davon 30% geförderter und frei finanzierter Mietwohnungsbau sowie 40% Eigentumswohnungen. Das Projekt wurde von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) mit dem Goldzertifikat ausgezeichnet.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
                            
                                Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
 
                         
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.