Gersheim (im örtlichen Dialekt Gerschum) ist eine Gemeinde im Saarland in Deutschland
Bundesland
Landkreis
Saarpfalz-Kreis
Einwohner
6292 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
66451–66453
Vorwahlen
06843, 06844
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Erzental, Lohhof, Erzental, Lohhof
Gemeinde Gersheim – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat Gersheim hat in seiner Sitzung am 08.10.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Batteriespeichersystem Herbitzheim an der L.II.O.231“ sowie den Entwurf der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die Veröffentlichung im Internet bzw. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes sowie der Teiländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand vom 21.10.2024 bis 22.11.2024 im Rathaus der Gemeinde statt. Das Plangebiet umfasst ca. 0,48 ha zwischen den Ortschaften Herbitzheim und Rubenheim, angrenzend an die nördliche Straßenkante der L 231. Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Batteriespeicherwerkes.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.