Gersheim (im örtlichen Dialekt Gerschum) ist eine Gemeinde im Saarland in Deutschland
Bundesland
Landkreis
Saarpfalz-Kreis
Einwohner
6292 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
66451–66453
Vorwahlen
06843, 06844
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Erzental, Lohhof, Erzental, Lohhof
Gemeinde Gersheim – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat Gersheim hat in seiner Sitzung am 08.10.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Batteriespeichersystem Herbitzheim an der L.II.O.231“ sowie den Entwurf der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die Veröffentlichung im Internet bzw. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes sowie der Teiländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand vom 21.10.2024 bis 22.11.2024 im Rathaus der Gemeinde statt. Das Plangebiet umfasst ca. 0,48 ha zwischen den Ortschaften Herbitzheim und Rubenheim, angrenzend an die nördliche Straßenkante der L 231. Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Batteriespeicherwerkes.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet