Gettorf (dänisch: Gettorp, plattdeutsch: Cheddörp, Geddörp) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde etwa auf halber Strecke zwischen Kiel und Eckernförde.
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
7602 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24214
Vorwahl
04346
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Achsenkamp, Achterkamp, Annenhof, Behrensbrook, Charlottenhof, Duxmoor, Eckholz, Fuhlenrhe, Heidholm, Hennwischen, Holand, Hlken, Httenkoppel, Kattendiek, Köhnholz, Königsförderrade, Kronshörn, Kronstrang, Lammsrade, Landwehr, Lassenland, Lehmrade, Mannhagen, Mischenmoor, Niendamm, Ochsenkoppel, Rögen, Roggenrade, Rosenkranz, Rothenstein, Schinkelerhtten, Schinkelmoor, Schinkelscheide, Schrödersbek, Sielkendiek, Sprengel, Violenburg, Warleberg, Warlebergermoor, Warlebergermhle
Gemeinde Gettorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.