Glashütte ist eine Stadt im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Sachsen und ist unter anderem durch die Herstellung der Glashütte-Uhren weithin bekannt.
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
6701 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
01768
Vorwahl
035053
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Glasmoor
Gemeinde Glashütte – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- In Kerpen-Sindorf wird auf dem Gelände der ehemaligen Glasfabrik ein großes Wohnquartier mit über 800 Wohneinheiten, Büroflächen und Nahversorgung geplant. Der Bebauungsplan Nr. 392 „Quartier an der Glashütte“ ist derzeit in Aufstellung und wird in einer Bürgerinformation am 23. Januar vorgestellt.
- DLE Land Development wird bis zu 160 neue Wohnungen, Town-Houses, Nahversorger, Handel, Gewerbe und eine Kindertagesstätte auf einem etwa 4,5 ha großen Areal der ehemaligen Glasfabrik in Kerpen-Sindorf realisieren. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ist bereits erfolgt.
- In Düsseldorf wird das Glasmacherviertel auf dem Gelände der ehemaligen Gerresheimer Glashütte entwickelt. Das Projekt umfasst unterschiedliche Wohntypologien, Gewerbe- und Dienstleistungsangebote, Einzelhandel und vier Kitas sowie eine Grundschule. Der Bebauungsplan Nr. 07/007 ist derzeit in Aufstellung und berücksichtigt die Ziele der übergeordneten Planungen.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.