Gleiritsch ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach.
                    
                        
                                
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                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Oberpfalz                                
                                
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                                    Einwohner
                                
                                
636 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
92723                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09655                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Bernhof, Bornmhle, Bornmhlschleife, Boxmhle, Hebenhof, Kohlmhle, Kroau, Lampenricht, Sägmhle, Steinach, Stöcklhof, Zieglhäuser, Bernhof, Bornmühle, Bornmühlschleife, Boxmühle, Hebenhof, Kohlmühle, Kroau, Lampenricht, Sägmühle, Steinach, Stöcklhof, Zieglhäuser                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Gleiritsch – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
                            
                                "Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
 
                         
                        
                            Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
                            
                                Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.