Glonn ist ein Markt und staatlich anerkannter Erholungsort im oberbayerischen Landkreis Ebersberg sowie der Sitz der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft.
                    
                        
                                
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Oberbayern                                
                                
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                                    Einwohner
                                
                                
5281 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
85625                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08093                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Adling, Antholing, Balkham, Berganger, Doblberg, Einhaus, Engerling, Feuerreit, Filzen, Frauenbrndl, Frauenreuth, Gailling, Georgenberg, Großesterndorf, Großrohrsdorf, Gundackersdorf, Hafelsberg, Haslach, Haus, Herrmannsdorf, Hochreit, Hub, Jakobsbaiern, Kastenseeon, Kleinesterndorf, Kleinrohrsdorf, Köhlbrndl, Kohlbrndl, Kreithann, Kreuz, Kulbing, Mattenhofen, Mecking, Moos, Mhlthal, Mnster, Netterndorf, Neumnster, ™d, ™denhub                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Glonn – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
                            
                                Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
 
                         
                        
                            Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
                            
                                Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.