Glückstadt (dänisch: Lykstad) an der Unterelbe liegt in der Metropolregion Hamburg und ist nach Itzehoe die zweitgrößte Stadt des Kreises Steinburg
Bundesland
Kreis
Steinburg
Einwohner
10.719 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25348
Vorwahl
04124
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altendeich, AmHerzhornerRhin, AmRhin, Borsfletheraltendeich, Bracke, Elskoperaltendeich, Grill, Grillchaussee, Krempdorferaltendeich, Neuendeich, Reinfeld, SchwarzerBär, Schwarzwasser, Sperforkenweg, Stadtstraße
Gemeinde Glückstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Alle ab Mai 2017 rechtskräftig werdenden Bauleitpläne müssen dauerhaft im Internet bereitgestellt werden. Es gab Neubekanntmachungen des Flächennutzungsplans im Jahr 2014, die Änderungen bis zur Nummer 30 einschlossen. Aktuelle Bebauungspläne umfassen verschiedene Bauabschnitte in Gebieten wie Butendiek, Sportanlagen Sperforkenweg, Gewerbegebiet Stadtstraße und Sondergebiet Hafen und Industriegebiet Glückstadt-Süd.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.