Gomaringen ist eine Gemeinde im Landkreis Tübingen etwa zehn Kilometer südlich von Tübingen und etwa elf Kilometer südwestlich von Reutlingen
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
9163 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
72810                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
07072                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Hinterweiler, Hinterweiler                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Gomaringen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die Gemeinde Gomaringen treibt ihre Schulbaupläne in Gomaringen-Hinterweiler voran, mit dem Siegerentwurf eines Wettbewerbs für eine neue zweizügige Grundschule und geplanten Personalwohnungen auf der früheren Festwiese. Zudem soll die bisherige Schule nach einem Umbau das Ganztagsangebot unterkommen, und es gibt Überlegungen für eine Heizzentrale.
Es gibt Pläne für neue Wohnbauflächen, insbesondere durch die Erweiterung des Bebauungsplans in der Hindenburgstraße, die etwa 21 Bauplätze umfassen könnte, obwohl dies einen Eingriff in den Streuobstbestand des Kirchholzes bedeuten würde.
Der Flächennutzungsplan der Gemeindeverwaltungsverband Steinlach-Wiesaz sieht weitere Wohnbauflächen in verschiedenen Bereichen Gomaringens vor, wie z.B. in den Gebieten Heckberg, Kreuzäcker, Steinach Ost, Hursch Ost und anderen, um den Wohnraumbedarf bis 2040 zu decken.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
                            
                                Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
 
                         
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.