Gomaringen ist eine Gemeinde im Landkreis Tübingen etwa zehn Kilometer südlich von Tübingen und etwa elf Kilometer südwestlich von Reutlingen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9163 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72810
Vorwahl
07072
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Hinterweiler, Hinterweiler
Gemeinde Gomaringen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Gomaringen treibt ihre Schulbaupläne in Gomaringen-Hinterweiler voran, mit dem Siegerentwurf eines Wettbewerbs für eine neue zweizügige Grundschule und geplanten Personalwohnungen auf der früheren Festwiese. Zudem soll die bisherige Schule nach einem Umbau das Ganztagsangebot unterkommen, und es gibt Überlegungen für eine Heizzentrale.
Es gibt Pläne für neue Wohnbauflächen, insbesondere durch die Erweiterung des Bebauungsplans in der Hindenburgstraße, die etwa 21 Bauplätze umfassen könnte, obwohl dies einen Eingriff in den Streuobstbestand des Kirchholzes bedeuten würde.
Der Flächennutzungsplan der Gemeindeverwaltungsverband Steinlach-Wiesaz sieht weitere Wohnbauflächen in verschiedenen Bereichen Gomaringens vor, wie z.B. in den Gebieten Heckberg, Kreuzäcker, Steinach Ost, Hursch Ost und anderen, um den Wohnraumbedarf bis 2040 zu decken.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.