Grafengehaig ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Kulmbach und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Marktleugast.
                    
                        
                                
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                                    Einwohner
                                
                                
827 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
95356                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09255                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Bromenhof, Eppenreuth, Grnlas, Hetzenhof, Hintererb, Horbach, Httenbach, Kriegsreuth, Mesethmhle, Oberweißenstein, Schindelwald, Vollauf, Vollaufmhle, Vordererb, Waldhermes, Weißenstein, Zegast, Bromenhof, Eppenreuth, Grünlas, Hetzenhof, Hintererb, Horbach, Hüttenbach, Kriegsreuth, Mesethmühle, Oberweißenstein, Schindelwald, Vollauf, Vollaufmühle, Vordererb, Waldhermes, Weißenstein, Zegast                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Grafengehaig – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
                            
                                Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
 
                         
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.