Grasberg (plattdeutsch Grasbarg) ist eine Gemeinde im Landkreis Osterholz in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Osterholz
Einwohner
7908 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
28879
Vorwahl
04208
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eickedorf, Grasberg, Grasdorf, Heidberg, Huxfeld, Mittelsmoor, Schmalenbeck, Tarmstedtermoor, Wilstedtermoor, Wörpedorf, Eickedorf, Grasdorf, Heidberg, Huxfeld, Mittelsmoor, Schmalenbeck, Tarmstedtermoor, Wilstedtermoor, Wörpedorf
Gemeinde Grasberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Grasberg plant die Realisierung eines 9 ha großen Gewerbegebiets zwischen Wörpe und Wörpedorfer Straße, trotz Bedenken hinsichtlich des Hochwasserschutzes und der hydraulischen Belastung des Flusses. Die öffentliche Auslegung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 51 "Gewerbegebiet Grasberg-West" fand vom 29.01.2024 bis 01.03.2024 statt.
Zusätzlich gibt es Pläne für den Bebauungsplan Nr. 52 "Wörpedorfer Straße 31, Cordes-Grasberg", mit einer öffentlichen Auslegung ab dem 19.03.2024.
Weiterhin sind Änderungen des Flächennutzungsplanes und Bebauungspläne für andere Bereiche wie "Kirchdamm / Seehausen II" und "Eickedorfer Vorweiden II" in Planung, mit entsprechenden öffentlichen Auslegungen und Beteiligungsverfahren.
Es gab auch Diskussionen über neue Pläne für den Wohnpark Eickedorf, wo anstelle eines Seniorenwohnparks Sozialwohungen entstehen sollen, was zu Bedenken und Fragen unter den Bürgern führte.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.