Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Grasberg

Grasberg (plattdeutsch Grasbarg) ist eine Gemeinde im Landkreis Osterholz in Niedersachsen
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Osterholz
Einwohner
7908 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
28879
Vorwahl
04208
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eickedorf, Grasberg, Grasdorf, Heidberg, Huxfeld, Mittelsmoor, Schmalenbeck, Tarmstedtermoor, Wilstedtermoor, Wörpedorf, Eickedorf, Grasdorf, Heidberg, Huxfeld, Mittelsmoor, Schmalenbeck, Tarmstedtermoor, Wilstedtermoor, Wörpedorf
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Grasberg plant die Realisierung eines 9 ha großen Gewerbegebiets zwischen Wörpe und Wörpedorfer Straße, trotz Bedenken hinsichtlich des Hochwasserschutzes und der hydraulischen Belastung des Flusses. Die öffentliche Auslegung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 51 "Gewerbegebiet Grasberg-West" fand vom 29.01.2024 bis 01.03.2024 statt.

Zusätzlich gibt es Pläne für den Bebauungsplan Nr. 52 "Wörpedorfer Straße 31, Cordes-Grasberg", mit einer öffentlichen Auslegung ab dem 19.03.2024.

Weiterhin sind Änderungen des Flächennutzungsplanes und Bebauungspläne für andere Bereiche wie "Kirchdamm / Seehausen II" und "Eickedorfer Vorweiden II" in Planung, mit entsprechenden öffentlichen Auslegungen und Beteiligungsverfahren.

Es gab auch Diskussionen über neue Pläne für den Wohnpark Eickedorf, wo anstelle eines Seniorenwohnparks Sozialwohungen entstehen sollen, was zu Bedenken und Fragen unter den Bürgern führte.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.

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Einfacher und qualifizierter Bebauungsplan

Es besteht kein gesetzlicher Zwang, in einem Bebauungsplan alle Regelungen zu treffen, die möglich wären. Damit die Bewertung von Bauprojekten die einzige Rechtsgrundlage für die Beurteilung von Bauprojekten darstellt, müssen jedoch mindestens vier Feststellungen getroffen werden:

  • Die Art der baulichen Nutzung

  • Das Maß der baulichen Nutzung

  • Die überbaubaren Grundstücksflächen

  • Die örtlichen Verkehrsflächen

Sind alle vier Mindestfestsetzungen getroffen, spricht man von einem „qualifizierten Bebauungsplan“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB, in dem die Zulässigkeit von dem Vorhaben abschließend geregelt ist. Die allermeisten Bebauungspläne fallen in diese Kategorie.

Wenn eine dieser vier Bedingungen nicht erfüllt ist, handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan. .

Ein einfacher und qualifizierter Entwicklungsplan durchläuft bei seiner Erstellung die gleichen Verfahrensschritte. Die Entscheidung für einen einfachen Bebauungsplan bedeutet nicht, dass das Verfahren in dem Sinne "vereinfacht" wird, dass Verfahrensschritte entfallen, wie bei einem vereinfachten Planänderungsverfahren.