Grasberg (plattdeutsch Grasbarg) ist eine Gemeinde im Landkreis Osterholz in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Osterholz
Einwohner
7908 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
28879
Vorwahl
04208
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eickedorf, Grasberg, Grasdorf, Heidberg, Huxfeld, Mittelsmoor, Schmalenbeck, Tarmstedtermoor, Wilstedtermoor, Wörpedorf, Eickedorf, Grasdorf, Heidberg, Huxfeld, Mittelsmoor, Schmalenbeck, Tarmstedtermoor, Wilstedtermoor, Wörpedorf
Gemeinde Grasberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Grasberg plant die Realisierung eines 9 ha großen Gewerbegebiets zwischen Wörpe und Wörpedorfer Straße, trotz Bedenken hinsichtlich des Hochwasserschutzes und der hydraulischen Belastung des Flusses. Die öffentliche Auslegung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 51 "Gewerbegebiet Grasberg-West" fand vom 29.01.2024 bis 01.03.2024 statt.
Zusätzlich gibt es Pläne für den Bebauungsplan Nr. 52 "Wörpedorfer Straße 31, Cordes-Grasberg", mit einer öffentlichen Auslegung ab dem 19.03.2024.
Weiterhin sind Änderungen des Flächennutzungsplanes und Bebauungspläne für andere Bereiche wie "Kirchdamm / Seehausen II" und "Eickedorfer Vorweiden II" in Planung, mit entsprechenden öffentlichen Auslegungen und Beteiligungsverfahren.
Es gab auch Diskussionen über neue Pläne für den Wohnpark Eickedorf, wo anstelle eines Seniorenwohnparks Sozialwohungen entstehen sollen, was zu Bedenken und Fragen unter den Bürgern führte.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.