Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Grasberg

Grasberg (plattdeutsch Grasbarg) ist eine Gemeinde im Landkreis Osterholz in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Osterholz
Einwohner
7908 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
28879
Vorwahl
04208
Adresse der Gemeinde
Speckmannstraße 30, 28879 Grasberg
Speckmannstraße 30, 28879 Grasberg 28879 Niedersachsen DE
Website
Ortsteile
Eickedorf, Grasberg, Grasdorf, Heidberg, Huxfeld, Mittelsmoor, Schmalenbeck, Tarmstedtermoor, Wilstedtermoor, Wörpedorf, Eickedorf, Grasdorf, Heidberg, Huxfeld, Mittelsmoor, Schmalenbeck, Tarmstedtermoor, Wilstedtermoor, Wörpedorf
Gemeinde Grasberg – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Grasberg plant die Realisierung eines 9 ha großen Gewerbegebiets zwischen Wörpe und Wörpedorfer Straße, trotz Bedenken hinsichtlich des Hochwasserschutzes und der hydraulischen Belastung des Flusses. Die öffentliche Auslegung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 51 "Gewerbegebiet Grasberg-West" fand vom 29.01.2024 bis 01.03.2024 statt.

Zusätzlich gibt es Pläne für den Bebauungsplan Nr. 52 "Wörpedorfer Straße 31, Cordes-Grasberg", mit einer öffentlichen Auslegung ab dem 19.03.2024.

Weiterhin sind Änderungen des Flächennutzungsplanes und Bebauungspläne für andere Bereiche wie "Kirchdamm / Seehausen II" und "Eickedorfer Vorweiden II" in Planung, mit entsprechenden öffentlichen Auslegungen und Beteiligungsverfahren.

Es gab auch Diskussionen über neue Pläne für den Wohnpark Eickedorf, wo anstelle eines Seniorenwohnparks Sozialwohungen entstehen sollen, was zu Bedenken und Fragen unter den Bürgern führte.

FAQ

Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?

Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:

  • Detaillierungsgrad:
    Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
    Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete
  • Rechtliche Verbindlichkeit:
    Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
    Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend
  • Maßstab:
    Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
    Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000
  • Geltungsbereich:
    Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
    Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet

Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?

Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:

  1. Art der baulichen Nutzung
  2. Maß der baulichen Nutzung
  3. Überbaubare Grundstücksflächen
  4. Örtliche Verkehrsflächen

Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:

  • Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
  • Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
  • Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben

Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.