Grasbrunn ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis München und liegt östlich von München.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
6712 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85630
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Grasbrunn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Großbau-Projekt der DEMOS Wohnbau GmbH in Grasbrunn, das erstmals am 09.02.2021 vorgestellt wurde, sieht den Bau von 76-80 Wohnungen mit Tiefgarage vor. Nach dem Abriss des Grasbrunner Hofs soll an der gleichen Stelle auch eine Gastwirtschaft mit Biergarten entstehen. Die Stellungnahmen von Bürgern und Behörden zum Bebauungsplan Nr. 72 „St.-Ulrich-Platz, Kirchenstraße“ wurden in der Sitzung des Bau-, Umwelt und Verkehrsausschusses der Gemeinde Grasbrunn mehrheitlich angenommen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.