Unter Wiprecht von Groitzsch begann im frühen 12. Groitzsch ist eine Kleinstadt im Landkreis Leipzig in Sachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7586 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04539
Vorwahlen
034296, 034492 (Berndorf)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Groitzsch – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Groitzsch plant an der Schletterstraße ein Wohngebiet mit insgesamt 3 Bauplätzen für die Realisierung von Einfamilienhäusern. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einzelhäusern schaffen, da in der Stadt eine konkrete und anhaltende Nachfrage nach Bauland und Wohnungen besteht. Der Plan umfasst die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes, einer privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung Storchennisthilfe sowie von privaten und öffentlichen Verkehrsflächen. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans muss jedoch vor dem 31. Dezember 2022 förmlich eingeleitet und der Satzungsbeschluss bis zum 31. Dezember 2024 gefasst werden.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.