Groß-Bieberau (im lokalen Dialekt: Biwera) ist eine Stadt im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg am Nordrand des Odenwalds.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Einwohner
4693 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
64401,64395 (Hippelsbach)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
06162, 06161 (Hippelsbach)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Groß-Bieberau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Groß-Bieberau gibt es aktuell folgende Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Der Bebauungsplan "Presseläcker, 4. Änderung" wurde behandelt, einschließlich der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung vom 06.11.2023 bis 08.12.2023.
- Es gibt Planungen für einen Photovoltaikpark in Hippelsbach und eine Projektstudie zur Bebauung der städtischen Liegenschaft Justus-von-Liebig-Straße 16-18.
- Eine Bürgerversammlung am 01. Oktober 2024 behandelt den aktuellen Planungsstand und die weitere Vorgehensweise für die Ortsumgehung Groß-Bieberau B38.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.