Großbottwar ist eine Kleinstadt mit einem historischen Ortskern im Landkreis Ludwigsburg in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
8403 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71723
Vorwahl
07148
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Benzenmühle
Gemeinde Großbottwar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Gemeinderat von Großbottwar hat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Langgewänd II West in Hof und Lembach gefasst, um am südlichen Rand von Hof zusätzliche Wohnbauplätze zu schaffen. Die Erschließung soll Mitte 2025 beginnen.
- Im Teilort Winzerhausen wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan für die Lückestraße überarbeitet und erneut auslegt, um neue Wohnbauflächen mit zwei Mehrfamilienhäusern und vier Einzelhäusern zu schaffen, was insgesamt 18 Wohneinheiten umfasst.
- Für das Neubaugebiet Braunersberg IV wurde das Bebauungsplanverfahren fortgeführt, mit Plänen für drei verschiedene Bereiche mit unterschiedlicher Bebauung, einschließlich Einzel- und Doppelhäusern.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.