Großostheim ist ein Markt im unterfränkischen Landkreis Aschaffenburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
16.278 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63762
Vorwahl
06026
Adresse derMarktverwaltung
Website
Gemeinde Großostheim – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Das Baugebiet "Holzweg" in Pflaumheim, einem Teil von Großostheim, wurde in den Jahren 2023 bis 2024 voll erschlossen. Es umfasst 54 Bauplätze für Ein- und Zweifamilienwohnhäuser, Doppelhaus- und Kettenhausbebauung sowie vier Grundstücke für Mehrfamilienhäuser. Die Kaufpreise liegen bei 250 €/m2 plus zusätzlichen Kosten. Der Bebauungsplan ist seit 10. Oktober 2024 rechtskräftig. Die Bewerbungsphase für die Bauplätze lief von 4. November 2024 bis 6. Januar 2025. Die verkehrliche Erschließung des Gebiets soll 2024 abgeschlossen sein, und mit der Realisierung der ersten Wohngebäude ist 2025 zu rechnen. Das Gebiet soll bis 2035 vollständig bebaut sein.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.