Großostheim ist ein Markt im unterfränkischen Landkreis Aschaffenburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
16.278 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63762
Vorwahl
06026
Adresse derMarktverwaltung
Website
Gemeinde Großostheim – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Das Baugebiet "Holzweg" in Pflaumheim, einem Teil von Großostheim, wurde in den Jahren 2023 bis 2024 voll erschlossen. Es umfasst 54 Bauplätze für Ein- und Zweifamilienwohnhäuser, Doppelhaus- und Kettenhausbebauung sowie vier Grundstücke für Mehrfamilienhäuser. Die Kaufpreise liegen bei 250 €/m2 plus zusätzlichen Kosten. Der Bebauungsplan ist seit 10. Oktober 2024 rechtskräftig. Die Bewerbungsphase für die Bauplätze lief von 4. November 2024 bis 6. Januar 2025. Die verkehrliche Erschließung des Gebiets soll 2024 abgeschlossen sein, und mit der Realisierung der ersten Wohngebäude ist 2025 zu rechnen. Das Gebiet soll bis 2035 vollständig bebaut sein.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.