Großröhrsdorf ist eine sächsische Kleinstadt im Landkreis Bautzen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9661 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01900
Vorwahl
035952
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Großröhrsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Großröhrsdorf liegt der Entwurf für den Bebauungsplan „Am Festplatz“ zur öffentlichen Einsichtnahme aus, um den Neubau einer neuen Sporthalle zu ermöglichen. Dies ist notwendig, da die bestehenden Sportanlagen durch elf Sportvereine mit über 1.600 Mitgliedern ausgelastet sind und der Bedarf des Breitensports nicht gedeckt wird.
Das Plangebiet, etwa 1,8 Hektar groß, ist derzeit Grünland und wird teilweise als Festwiese genutzt, was auch zukünftig so bleiben soll. Der Standort gehört der Stadt Großröhrsdorf.
Die neue Halle soll als Mehrzweckhalle dienen, auch für Veranstaltungen und Anmietungen durch Vereine und Kindergärten. Der Straßenausbau der Straße Am Festplatz auf 6 Meter Breite mit Straßenbeleuchtung und ein Pkw-Parkplatz mit 40 Stellplätzen sowie 50 Fahrrad-Abstellplätze sind geplant.
Umweltauswirkungen werden als gering eingeschätzt, mit geplanten Ausgleichsmaßnahmen wie der Pflanzung eines Gehölzstreifens und der Umwandlung einer Ackerbaufläche in Wald.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.