Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Großröhrsdorf

Großröhrsdorf ist eine sächsische Kleinstadt im Landkreis Bautzen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9661 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01900
Vorwahl
035952
Adresse der Stadtverwaltung
Rathausplatz 1, 01900 Großröhrsdorf
Rathausplatz 1, 01900 Großröhrsdorf 01900 Sachsen DE
Website
Gemeinde Großröhrsdorf – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 18:00
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
In Großröhrsdorf liegt der Entwurf für den Bebauungsplan „Am Festplatz“ zur öffentlichen Einsichtnahme aus, um den Neubau einer neuen Sporthalle zu ermöglichen. Dies ist notwendig, da die bestehenden Sportanlagen durch elf Sportvereine mit über 1.600 Mitgliedern ausgelastet sind und der Bedarf des Breitensports nicht gedeckt wird.

Das Plangebiet, etwa 1,8 Hektar groß, ist derzeit Grünland und wird teilweise als Festwiese genutzt, was auch zukünftig so bleiben soll. Der Standort gehört der Stadt Großröhrsdorf.

Die neue Halle soll als Mehrzweckhalle dienen, auch für Veranstaltungen und Anmietungen durch Vereine und Kindergärten. Der Straßenausbau der Straße Am Festplatz auf 6 Meter Breite mit Straßenbeleuchtung und ein Pkw-Parkplatz mit 40 Stellplätzen sowie 50 Fahrrad-Abstellplätze sind geplant.

Umweltauswirkungen werden als gering eingeschätzt, mit geplanten Ausgleichsmaßnahmen wie der Pflanzung eines Gehölzstreifens und der Umwandlung einer Ackerbaufläche in Wald.

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.