Gröbenzell ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Fürstenfeldbruck und liegt etwa 16 Kilometer nordwestlich des Münchener Stadtzentrums am Rande des Graßlfinger/Dachauer Mooses. Der südliche Ortsrand geht nahtlos in den Nachbarort Puchheim über
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
19.649 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82194
Vorwahl
08142
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Graßlfing
Gemeinde Gröbenzell – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Dienstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 19:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Gröbenzell hat am 25.01.2024 den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 7 N „Erweiterung Gymnasium Gröbenzell“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, der am 08.02.2024 in Kraft trat.
Eine weitere Änderung betrifft den Bebauungsplan Nr. 18 E für den Bereich Angerstraße, Lerchenstraße, Finkenstraße und Sonnenweg, der in seiner Sitzung vom 21.12.2023 gebilligt und zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben wurde.
Zudem gab es einen Streit zwischen den Bürgermeistern wegen eines Bebauungsplans für ein Gewerbegebiet, der vom Verwaltungsgericht für ungültig erklärt wurde, was zu Kontroversen über den Umgang mit diesem Beschluss führte.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.