Gröden ist eine Gemeinde im südbrandenburgischen Landkreis Elbe-Elster etwa fünfzig Kilometer nördlich der sächsischen Landeshauptstadt Dresden.
Bundesland
Landkreis
Elbe-Elster
Einwohner
1347 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
04932
Vorwahl
035343
Adresse der Gemeindeverwaltung
Gemeinde Gröden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Gröden plant eine Änderung des Flächennutzungsplans, um etwa 93 Hektar Land westlich der Ortslage Plessa-Süd und nordöstlich der Gemeinde Gröden als Sondergebietsfläche für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage (PVA) auszuweisen. Der bisherige Planinhalt, der diese Flächen als landwirtschaftliche Flächen darstellt, soll entsprechend geändert werden. Die Änderung dient der städtebaulichen Entwicklung und der Umsetzung des Bebauungsplans "Solarpark Gröden-Nord". Die Planung berücksichtigt soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen und umfasst umfangreiche Umweltprüfungen und Alternativenprüfungen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.