Gröditz ist eine Kleinstadt im Landkreis Meißen in Sachsen in der Röderaue zwischen Riesa und Elsterwerda.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6893 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01609
Vorwahl
035263
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Gröditz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Gröditz hat am 17.12.2024 den Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr. 17 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Am Wasserturm“ beschlossen. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen findet vom 13.01.2025 bis 16.02.2025 statt. Die Planunterlagen sind elektronisch auf der Homepage der Stadt Gröditz und dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen verfügbar. Stellungnahmen können elektronisch, schriftlich oder mündlich bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Der Geltungsbereich umfasst verschiedene Flurstücke in der Gemarkung Gröditz.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet