Grünbach ist eine Gemeinde im Vogtlandkreis/Sachsen.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Vogtlandkreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1696 (31. Dez. 2017)                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
08223                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
03745, 037465 (Muldenberg)                                
                                
                                    Adresse der Gemeindeverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Aurlfing, Berghof, Deimling, Emling, Eschlbach, Ferteln, Gigling, Graß, Großhündlbach, Hammerthal, Haselbach, Hecken, Hörgersberg, Hubberg, Hundshof, Kemoding, Kleinhündlbach, Köhl, Kreut, Kreuthäusl, Loodermoos, Maierklopfen, Oberstrogn, Oppolding, Rappoltskirchen, Reisach, Riedersheim, Schwabelsöd, Tankham, Übermiething, Unterstrogn, Windham                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Grünbach – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
                            
                                Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.