Grünstadt [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈɡʀʏnːʃtat] ist eine verbandsfreie Stadt im Landkreis Bad Dürkheim in Rheinland-Pfalz mit rund 13.000 Einwohnern
Bundesland
Landkreis
Einwohner
13.840 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67269
Vorwahl
06359
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Funkhäuser, Göbelhaus, Hochgewann, Lohmühle, Neumühle, Papiermühle, Sägemühle, Sieghof
Gemeinde Grünstadt – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Grünstadt wurde in einer jüngsten Sitzung des Stadtrats vom 01.10.2024 beschlossen, dass der Hebesatz für die Grundsteuer B ab 01.01.2025 bei 520 % verbleibt, zwar ohne direkte Bebauungsplanänderungen, aber im Kontext der Diskussionen um die Grundsteuer und ihre Auswirkungen auf die Bebauung.
Zudem gibt es Informationen über Bebauungspläne und Bebauungsplanänderungen, sortiert nach den Ortsteilen Asselheim, Sausenheim und der Kernstadt Grünstadt, jedoch ohne spezifische Details zu neuesten Änderungen oder Entwicklungen.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.