Gudensberg ist eine Kleinstadt im Schwalm-Eder-Kreis in Nordhessen (Deutschland)
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Schwalm-Eder-Kreis
Einwohner
9815 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34281
Vorwahl
05603
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Lamsberg, Lamsberg
Gemeinde Gudensberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:30
- Dienstag: 08:00 - 16:30
- Mittwoch: 08:00 - 16:30
- Donnerstag: 08:00 - 16:30
- Freitag: 08:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Gudensberg hat in ihrer Sitzung am 16. Januar 2025 beschlossen, die Vermarktung von sechs erschlossenen Baugrundstücken für Ein- und Zweifamilienhäuser zu starten. Diese Grundstücke liegen in den Ortsteilen Maden, Gudensberg (Europaviertel) und Obervorschütz. Kaufinteressenten können sich bis zum 31. März 2025 über ein Online-Formular bewerben. Die Zuteilung der Grundstücke erfolgt gemäß den städtischen Vergaberichtlinien.
Zudem gibt es Pläne für den Geschosswohnungsbau, um sozialen Wohnungsbau und preisgünstige Mietwohnungen zu fördern. Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, einschließlich Vorgaben über Gebäudehöhe, Grenzabstände, Dachformen und -neigungen. Es sind bestimmte bauliche Anlagen in der Nähe von öffentlichen Grünflächen nicht zulässig, und eine Kaution wird für die Einhaltung dieser Auflagen erhoben.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.