Gudensberg ist eine Kleinstadt im Schwalm-Eder-Kreis in Nordhessen (Deutschland)
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Schwalm-Eder-Kreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
9815 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
34281                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
05603                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Lamsberg, Lamsberg                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Gudensberg – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 16:30
- Dienstag: 08:00 - 16:30
- Mittwoch: 08:00 - 16:30
- Donnerstag: 08:00 - 16:30
- Freitag: 08:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die Stadt Gudensberg hat in ihrer Sitzung am 16. Januar 2025 beschlossen, die Vermarktung von sechs erschlossenen Baugrundstücken für Ein- und Zweifamilienhäuser zu starten. Diese Grundstücke liegen in den Ortsteilen Maden, Gudensberg (Europaviertel) und Obervorschütz. Kaufinteressenten können sich bis zum 31. März 2025 über ein Online-Formular bewerben. Die Zuteilung der Grundstücke erfolgt gemäß den städtischen Vergaberichtlinien.
Zudem gibt es Pläne für den Geschosswohnungsbau, um sozialen Wohnungsbau und preisgünstige Mietwohnungen zu fördern. Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, einschließlich Vorgaben über Gebäudehöhe, Grenzabstände, Dachformen und -neigungen. Es sind bestimmte bauliche Anlagen in der Nähe von öffentlichen Grünflächen nicht zulässig, und eine Kaution wird für die Einhaltung dieser Auflagen erhoben.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
 
                         
                        
                            Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
                            
                                Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern