Gudensberg ist eine Kleinstadt im Schwalm-Eder-Kreis in Nordhessen (Deutschland)
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Schwalm-Eder-Kreis
Einwohner
9815 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34281
Vorwahl
05603
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Lamsberg, Lamsberg
Gemeinde Gudensberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:30
- Dienstag: 08:00 - 16:30
- Mittwoch: 08:00 - 16:30
- Donnerstag: 08:00 - 16:30
- Freitag: 08:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Gudensberg hat in ihrer Sitzung am 16. Januar 2025 beschlossen, die Vermarktung von sechs erschlossenen Baugrundstücken für Ein- und Zweifamilienhäuser zu starten. Diese Grundstücke liegen in den Ortsteilen Maden, Gudensberg (Europaviertel) und Obervorschütz. Kaufinteressenten können sich bis zum 31. März 2025 über ein Online-Formular bewerben. Die Zuteilung der Grundstücke erfolgt gemäß den städtischen Vergaberichtlinien.
Zudem gibt es Pläne für den Geschosswohnungsbau, um sozialen Wohnungsbau und preisgünstige Mietwohnungen zu fördern. Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, einschließlich Vorgaben über Gebäudehöhe, Grenzabstände, Dachformen und -neigungen. Es sind bestimmte bauliche Anlagen in der Nähe von öffentlichen Grünflächen nicht zulässig, und eine Kaution wird für die Einhaltung dieser Auflagen erhoben.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.