Gudensberg ist eine Kleinstadt im Schwalm-Eder-Kreis in Nordhessen (Deutschland)
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Schwalm-Eder-Kreis
Einwohner
9815 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34281
Vorwahl
05603
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Lamsberg, Lamsberg
Gemeinde Gudensberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:30
- Dienstag: 08:00 - 16:30
- Mittwoch: 08:00 - 16:30
- Donnerstag: 08:00 - 16:30
- Freitag: 08:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Gudensberg hat in ihrer Sitzung am 16. Januar 2025 beschlossen, die Vermarktung von sechs erschlossenen Baugrundstücken für Ein- und Zweifamilienhäuser zu starten. Diese Grundstücke liegen in den Ortsteilen Maden, Gudensberg (Europaviertel) und Obervorschütz. Kaufinteressenten können sich bis zum 31. März 2025 über ein Online-Formular bewerben. Die Zuteilung der Grundstücke erfolgt gemäß den städtischen Vergaberichtlinien.
Zudem gibt es Pläne für den Geschosswohnungsbau, um sozialen Wohnungsbau und preisgünstige Mietwohnungen zu fördern. Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, einschließlich Vorgaben über Gebäudehöhe, Grenzabstände, Dachformen und -neigungen. Es sind bestimmte bauliche Anlagen in der Nähe von öffentlichen Grünflächen nicht zulässig, und eine Kaution wird für die Einhaltung dieser Auflagen erhoben.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.