Gärtringen ist eine Gemeinde im Landkreis Böblingen in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
12.657 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71116
Vorwahl
07034
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Waldhöfe
Gemeinde Gärtringen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Gärtringen hat am 08.10.2024 den Bebauungsplan „Neue Ortsmitte – Teilbereich 1“ und die dazu gehörigen örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Der Plan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Zudem wurde am 05.11.2024 der Bebauungsplan „Gewerbegebiet am S-Bahnhof, 2. Änderung“ und der Bebauungsplan „Hauptstraße, Max-Eyth-Straße, Rohrweg, 1. Änderung“ beschlossen. Diese Pläne umfassen Änderungen im Flächennutzungsplan und berücksichtigen various Umwelt- und Naturschutzbelange.
Weiterhin wurde der Aufhebungsbeschluss des Bebauungsplans „Nördlich des Rohrwegs“ (genehmigt am 10.03.1956) im beschleunigten Verfahren gefasst und eine Abschöpfung planungsbedingter Bodenwertsteigerungen im Gebiet beschlossen.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.