Gößweinstein [sprich: .mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'gœsvɐɪnʃtɐɪn] ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Forchheim mit etwa 4100 Einwohnern und liegt in der Fränkischen Schweiz oberhalb des Zusammenflusses von Wiesent, Ailsbach und Püttlach bei Behringersmühle
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Oberfranken                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
4086 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
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                                    Vorwahl
                                
                                
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                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Allersdorf, Bösenbirkig, Etzdorf, Geiselhöhe, Hartenreuth, Hühnerloh, Leutzdorf, Prügeldorf, Sachsendorf, Siegmannsbrunn, Stadelhofen, Türkelstein                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Gößweinstein – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
                            
                                "Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.