Haale ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
505 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24819
Vorwahl
04874
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Koppelreihe, Lust, Marsch, Neuenrade, Oland, Stabrook, Steinberg, Ziegelhof, Koppelreihe, Lust, Marsch, Neuenrade, Oland, Stabrook, Steinberg, Ziegelhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Halle (Saale)
Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)
2. Ordnungsamt Halle (Saale)
Friedemann-Bach-Straße 1
06110 Halle (Saale)
3. Bürgeramt Halle (Saale)
Mansfelder Straße 5
06108 Halle (Saale)
Gemeinde Haale – Öffnungszeiten
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Die Stadt Halle (Saale) erhält Landesförderung in Höhe von rund 29 Millionen Euro für Infrastrukturmaßnahmen am Riebeckplatz, einschließlich Neu-, Um- und Ausbau von Straßen, Ingenieurbauwerken und Fuß- und Radwegen. Der Bebauungsplan für den Umbau des Riebeckplatzes ist fast fertig, und die Vorbereitungen für die Ausschreibung der Planungsleistungen laufen auf Hochtouren. Der Baubeginn ist für das zweite Quartal 2026 geplant.
Zudem soll der Planungsausschuss der Stadt bald den Bebauungsplan für ein neues XXXLutz-Möbelhaus am Halleschen Einkaufspark (HEP) in Bruckdorf als Satzung beschließen.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung