Haale ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
505 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24819
Vorwahl
04874
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Koppelreihe, Lust, Marsch, Neuenrade, Oland, Stabrook, Steinberg, Ziegelhof, Koppelreihe, Lust, Marsch, Neuenrade, Oland, Stabrook, Steinberg, Ziegelhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Halle (Saale)
Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)
2. Ordnungsamt Halle (Saale)
Friedemann-Bach-Straße 1
06110 Halle (Saale)
3. Bürgeramt Halle (Saale)
Mansfelder Straße 5
06108 Halle (Saale)
Gemeinde Haale – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Stadt Halle (Saale) erhält Landesförderung in Höhe von rund 29 Millionen Euro für Infrastrukturmaßnahmen am Riebeckplatz, einschließlich Neu-, Um- und Ausbau von Straßen, Ingenieurbauwerken und Fuß- und Radwegen. Der Bebauungsplan für den Umbau des Riebeckplatzes ist fast fertig, und die Vorbereitungen für die Ausschreibung der Planungsleistungen laufen auf Hochtouren. Der Baubeginn ist für das zweite Quartal 2026 geplant.
Zudem soll der Planungsausschuss der Stadt bald den Bebauungsplan für ein neues XXXLutz-Möbelhaus am Halleschen Einkaufspark (HEP) in Bruckdorf als Satzung beschließen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.