Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Haale

Haale ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
505 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24819
Vorwahl
04874
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Koppelreihe, Lust, Marsch, Neuenrade, Oland, Stabrook, Steinberg, Ziegelhof, Koppelreihe, Lust, Marsch, Neuenrade, Oland, Stabrook, Steinberg, Ziegelhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Halle (Saale)
Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)

2. Ordnungsamt Halle (Saale)
Friedemann-Bach-Straße 1
06110 Halle (Saale)

3. Bürgeramt Halle (Saale)
Mansfelder Straße 5
06108 Halle (Saale)
Öffnungszeiten
Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag:
Die Stadt Halle (Saale) erhält Landesförderung in Höhe von rund 29 Millionen Euro für Infrastrukturmaßnahmen am Riebeckplatz, einschließlich Neu-, Um- und Ausbau von Straßen, Ingenieurbauwerken und Fuß- und Radwegen. Der Bebauungsplan für den Umbau des Riebeckplatzes ist fast fertig, und die Vorbereitungen für die Ausschreibung der Planungsleistungen laufen auf Hochtouren. Der Baubeginn ist für das zweite Quartal 2026 geplant.

Zudem soll der Planungsausschuss der Stadt bald den Bebauungsplan für ein neues XXXLutz-Möbelhaus am Halleschen Einkaufspark (HEP) in Bruckdorf als Satzung beschließen.

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

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Vor 1960 wurden die meisten Bebauungspläne für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) erstellt, bevor 1961 das Bundesbaugesetz verabschiedet wurde. Sie gelten weiterhin fort, solange sie nicht geltendem Recht widersprechen, also ihr Inhalt noch Gegenstand eines Bebauungsplans sein könnte. Diese Bebauungspläne werden übergeleitete Bebauungspläne genannt. 

Ein Bebauungsplan hat erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Fläche. Deshalb werden Bebauungspläne nach einem im BauGB geregelten Verfahren aufgestellt, mit dem sichergestellt werden soll, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden. Vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffenen und der Öffentlichkeit soll sichergestellt werden.