Haarbach ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Passau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
2584 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
94542, 94501
Vorwahlen
08535, 08542
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aim, Anleng, Binderöd, Blamberg, Brunndobl, Brg, Eck, Edt, Ellersberg, Gillöd, Grongörgen, Grub, Haarbach, Haarbacherloh, Haarbachfeld, Haasen, Hilloed, Hitzling, Hofstetten, Kalteneck, Kemauthen, Klobach, Kreuzbach, Kroißen, Loh, Machham, Niederham, Nussertsham, Oberbirnbach, Oberhörbach, Oberndorf, Oberthambach, ™dwimm, Offenöd, Rauschöd, Reisach, Riedertsham, Schaidham, Tannet, Unterhörbach
Adressen:
1. Gemeinde Haarbach
Hauptstraße 1
84364 Haarbach
2. Standesamt Haarbach
Hauptstraße 1
84364 Haarbach
3. Bürgerbüro Haarbach
Hauptstraße 1
84364 Haarbach
Gemeinde Haarbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.