Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hafenlohr

Hafenlohr ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Main-Spessart und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Main-Spessart
Einwohner
1806 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97840
Vorwahl
09391
Adresse der Gemeinde
Hauptstr. 29, 97840 Hafenlohr
Hauptstr. 29, 97840 Hafenlohr 97840 Bayern DE
Website
Ortsteile
Bahnbrckenmhle, Bischbornerhof, Breitfurt, Diana, Einsiedel, Hubertushöhe, Lindenfurterhof, Lohrerstraße, Bahnbrückenmühle, Bischbornerhof, Breitfurt, Diana, Einsiedel, Hubertushöhe, Lindenfurterhof, Lohrerstraße
Adressen:
1. Gemeinde Hafenlohr
Hauptstraße 16
97840 Hafenlohr

2. Ordnungsamt Hafenlohr
Hauptstraße 16
97840 Hafenlohr

3. Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg
Schönbornstraße 1
63739 Aschaffenburg
Gemeinde Hafenlohr – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.