Hafenlohr ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Main-Spessart und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Main-Spessart
Einwohner
1806 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97840
Vorwahl
09391
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bahnbrckenmhle, Bischbornerhof, Breitfurt, Diana, Einsiedel, Hubertushöhe, Lindenfurterhof, Lohrerstraße, Bahnbrückenmühle, Bischbornerhof, Breitfurt, Diana, Einsiedel, Hubertushöhe, Lindenfurterhof, Lohrerstraße
Adressen:
1. Gemeinde Hafenlohr
Hauptstraße 16
97840 Hafenlohr
2. Ordnungsamt Hafenlohr
Hauptstraße 16
97840 Hafenlohr
3. Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg
Schönbornstraße 1
63739 Aschaffenburg
Gemeinde Hafenlohr – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung