Ein Teil des Flughafengeländes liegt auf ihrer Gemarkung. Sie liegt etwa 25 km nördlich von München in unmittelbarer Nähe des 1992 eröffneten Flughafen München
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
11.337 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
85399, 85737
Vorwahlen
0811, 089, früher 08169
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Birkeneck, Brandstadel, Erching, Fischerhof, Franzheim, Goldach, Mariabrunn, Notzingermoos, Birkeneck, Brandstadel, Erching, Fischerhof, Franzheim, Goldach, Mariabrunn, Notzingermoos
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hallbergmoos, Hauptstraße 1, 85399 Hallbergmoos
2. Bürgeramt Hallbergmoos, Hauptstraße 1, 85399 Hallbergmoos
3. Standesamt Hallbergmoos, Hauptstraße 1, 85399 Hallbergmoos
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Hallbergmoos sind mehrere Bebauungsprojekte im Gange:
- Ein neuer Campingplatz am nördlichen Ortseingang, nahe dem Handwerkerhof, wurde genehmigt. Der Campingplatz wird 19 Stellplätze und eine Sanitäranlage umfassen und ist vor allem für Besucher der O2 Surftown MUC gedacht. Die Nutzung ist auf 21 Tage begrenzt, und es gibt ein Verbot für Flughafenparker und Langzeitgäste.
- Ein neues Gewerbegebiet südlich der Dornierstraße ist geplant, das 17 von 37,5 Hektar umfasst und viel Grünfläche enthalten wird. Wohnraum ist zulässig, und es gibt Pläne für eine Finnenbahn und einen Roundabout an der Bundesstraße 301. Ein Technologiecampus für Biotech-Unternehmen ist ebenfalls nordöstlich der Dornierstraße geplant.
- Die ursprünglichen Pläne für einen Solarpark westlich der B301 wurden zugunsten von open-area Photovoltaikanlagen reduziert, um die Kiebitzpopulation zu schützen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung