Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hallerndorf

Hallerndorf ist eine aus neun Ortsteilen bestehende Gemeinde im oberfränkischen Landkreis Forchheim und liegt etwa auf halber Strecke zwischen den Städten Bamberg und Erlangen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
4208 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91352
Vorwahl
09545
Adresse der Gemeinde
Von-Seckendorf-Str. 10, 91352 Hallerndorf
Von-Seckendorf-Str. 10, 91352 Hallerndorf 91352 Bayern DE
Website
Ortsteile
Kreuzberg, Schlammersdorf, Schnaid, Trailsdorf, Kreuzberg, Schlammersdorf, Schnaid, Trailsdorf
Adressen:
1. Gemeinde Hallerndorf
Hauptstraße 1
96115 Hallerndorf

2. Landratsamt Forchheim
Ludwigstraße 23
91301 Forchheim

3. Einwohnermeldeamt Hallerndorf
Hauptstraße 1
96115 Hallerndorf
Gemeinde Hallerndorf – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 15:30
  • Dienstag: 08:00 - 15:30
  • Mittwoch: 08:00 - 15:30
  • Donnerstag: 08:00 - 15:30
  • Freitag: 08:00 - 12:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.