Halsbach ist die kleinste Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Altötting und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Kirchweidach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1051 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84553
Vorwahl
08623
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Antenfressen, Baumgarten, Beiln, Biering, Birnbaum, Brandhub, Brandl, Briel, Brunnhaus, Buch, Dösham, Eder, Edholz, Eicheck, Eneck, Freudling, Gallersöd, Gassen, Grabenreith, Hahngreding, Heitzenberg, Hollerberg, Huber, Htting, Itschenöd, Itsching, Kirchberg, Kriechbaum, Krieging, Kronhub, Lebern, Loipl, Moosen, Mooswinkel, Niederangern, Oberangern, Peising, Pfaffenreit, Pfeffersöd, Racherting
Adressen:
1. Gemeinde Halsbach, Hauptstraße 1, 84570 Halsbach
2. Landratsamt Altötting, Hindenburgstraße 1, 84503 Altötting
3. Bürgeramt Halsbach, Hauptstraße 1, 84570 Halsbach
Gemeinde Halsbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.