Hamberge (niederdeutsch Hambarg) ist eine Gemeinde im Nordosten des Kreises Stormarn in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Stormarn
Einwohner
1801 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23619
Vorwahl
0451
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Hansfelde, Hohenleuchte, Neddelstenhof, Poggenpohl, Sandberg, Sandhof, Hansfelde, Hohenleuchte, Neddelstenhof, Poggenpohl, Sandberg, Sandhof
Adressen:
1. Gemeinde Hamberge, Am Markt 1, 23847 Hamberge
2. Einwohnermeldeamt Hamberge, Am Markt 1, 23847 Hamberge
3. Bauamt Hamberge, Am Markt 1, 23847 Hamberge
Gemeinde Hamberge – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.