Sie liegt an den Ausläufern der bayerischen Rhön und an der Fränkischen Saale
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
10.859 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97762
Vorwahlen
09732, 09357, 09350
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altstadt, Neumhle, Pfaffenhausen, Saaleck, Windheim, Altstadt, Neumühle, Pfaffenhausen, Saaleck, Windheim
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hammelburg
Hauptstraße 1
97762 Hammelburg
2. Finanzamt Bad Kissingen
Am Stadtgraben 1
97688 Bad Kissingen
3. Landratsamt Bad Kissingen
Ludwigstraße 2
97688 Bad Kissingen
Gemeinde Hammelburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Hammelburg hatSeveral Bebauungsplanverfahren im Gange:
- Der Bebauungsplan OT-bpl-04 „Am Schäferhügel“ im Stadtteil Obererthal wurde fortgeführt und abgeschlossen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs fand vom 23. Juli 2024 bis 07. August 2024 statt.
- Die 28. und 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg wurden genehmigt. Die 28. Änderung betrifft den Bereich „Hochstein-Süd, Schulcampus“ und die 30. Änderung den Bereich „Hochstein-Süd, Mischgebiet“, beide mit integrierter Grünordnung.
- Der Bebauungsplan HA-bpl-21 für das Gebiet „Hochstein-Süd, Schulcampus“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportzentrum, Neufassung“ wurde aufgestellt und bekannt gemacht.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.