Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Handrup

Die Gemeinde Handrup ist eine Gemeinde in der Samtgemeinde Lengerich im Landkreis Emsland in Niedersachsen.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Emsland
Einwohner
801 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49838
Vorwahlen
05904, 05909
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Handrup
Hauptstraße 1
49176 Handrup

2. Ordnungsamt Handrup
Hauptstraße 1
49176 Handrup

3. Finanzamt Osnabrück
Bremer Straße 25
49084 Osnabrück
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Dienstag: 08:00 - 15:30 Mittwoch: 08:00 - 15:30 Donnerstag: 08:00 - 15:30 Freitag: Geschlossen Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?

Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:

  1. Art der baulichen Nutzung
  2. Maß der baulichen Nutzung
  3. Überbaubare Grundstücksflächen
  4. Örtliche Verkehrsflächen

Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:

  • Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
  • Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
  • Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben

Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

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Vor 1960 wurden die meisten Bebauungspläne für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) erstellt, bevor 1961 das Bundesbaugesetz verabschiedet wurde. Sie gelten weiterhin fort, solange sie nicht geltendem Recht widersprechen, also ihr Inhalt noch Gegenstand eines Bebauungsplans sein könnte. Diese Bebauungspläne werden übergeleitete Bebauungspläne genannt. 

Ein Bebauungsplan hat erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Fläche. Deshalb werden Bebauungspläne nach einem im BauGB geregelten Verfahren aufgestellt, mit dem sichergestellt werden soll, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden. Vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffenen und der Öffentlichkeit soll sichergestellt werden.